Martina Krumpel
Medizinische Masseurin
Freiberufliche Heilmasseurin
Gewerbliche Masseurin
Der Weg zum freiberuflichen Therapeuten
Wenn Ihnen plan- oder außerplanmäßig der Bedarf an einer therapeutischen Behandlung entstanden ist haben Sie folgende Möglichkeiten:
Heilmassage nach ärtzlicher Anordnung
Ihnen wurde eine Verordnung für Heilmassage / Lymphdrainage ausgestellt. Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung und können diese bei Ihrer Kasse / Versicherungsanstalt und nachfolgend Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.
Massage zu präventiven Zwecken
Es ist keine Verordnung nötig. Die Behandlung wird in Rechnung gestellt und kann nachfolgend ev. mit Ihrer privaten Krankenversicherung abgerechnet werden.